Vor dem Aufenthalt

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Auskunftskennwort
Wir sind zum Schutz und zur Gewährleistung Ihrer Privatsphäre gesetzlich verpflichtet. Wir bitten Sie daher, anlässlich Ihrer Aufnahme auf dem Aufnahmeformular ein persönliches Auskunftskennwort anzugeben. Sollten Sie dies erst während Ihres Aufenthaltes durchführen wollen, wenden Sie sich bitte an den Stützpunkt bzw. ans Stationspersonal. Dort erhalten Sie das entsprechende Formular.
Erst mit der Nennung Ihres Auskunftskennwortes durch Besucher oder Anrufer erhalten diese alle administrativen als auch medizinischen Auskünfte zu Ihrem Aufenthalt. Daher bitten wir, in Ihrem Interesse, die Weitergabe des Auskunftskennworts an andere Personen mit Bedacht zu wählen.
Achtung: Für jede telefonische Auskunft muss der Anrufer – gegebenenfalls nach Ihrem Aufenthalt auch Sie selbst – uns das korrekte Auskunftskennwort nennen! Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter anderenfalls keine telefonischen Auskünfte erteilen dürfen. Ausnahme: Telefonische Bestellungen für die Zusendung von Befunden bedürfen keines Kennwortes, da bei postalischen Zusendungen die hinterlegte Adresse verwendet wird.
Denken Sie bitte daran, dass auch Ihre Besucher während Ihres Aufenthaltes das Auskunftskennwort nennen müssen, um Ihre Zimmernummer zu erfahren.
Der im Aufnahmeformular von Ihnen genannte nächste Angehörige hat ebenfalls das umfassende Auskunftsrecht und braucht bei persönlichen Besuchen kein Auskunftskennwort zu nennen. Er hat sich jedoch mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren.
Falls Sie nach Ihrem Aufenthalt im Evangelischen Krankenhaus von uns telefonisch kontaktiert werden, müssen Sie kein Auskunftskennwort nennen können, da wir Sie nur unter der in unserem System gespeicherten Telefonnummer anrufen.