Institut für Kopf- und Halserkrankungen

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Viele Beschwerden im Kopf- und Halsbereich haben ähnliche Symptome. Für den Laien ist es daher oft schwer zu entscheiden, an welchen Facharzt er sich wenden soll. Das aus mehreren international anerkannten Experten bestehende Institut für Kopf- und Halserkrankungen ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Beschwerden in diesem Bereich.
Darüber hinaus profitieren unsere Patienten bei Bedarf von der fachübergreifenden Zusammenarbeit des Kopf-Hals-Instituts mit den etablierten Neurologie- und Schilddrüsen-Spezialisten des Evangelischen Krankenhauses. Mit diesen Topbesetzungen und der interdisziplinären Kooperation konnte sich das Institut für Kopf- und Halserkrankungen zu einem echten Center of Excellence etablieren.
Prim. Priv.Doz. Dr. Boban EROVIC, MBA
Institutsleiter
Institut für Kopf-und Halserkrankungen
Expertenteam (in alphabetischer Reihenfolge)
Viele Beschwerden im Kopf- und Halsbereich haben ähnliche Symptome. Für den Laien ist es daher oft schwer zu entscheiden, an welchen Facharzt er sich wenden soll. Das aus mehreren international anerkannten Experten bestehende Institut für Kopf- und Halserkrankungen ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Beschwerden in diesem Bereich.
Darüber hinaus profitieren unsere Patienten bei Bedarf von der fachübergreifenden Zusammenarbeit des Kopf-Hals-Instituts mit den etablierten Neurologie- und Schilddrüsen-Spezialisten des Evangelischen Krankenhauses. Mit diesen Topbesetzungen und der interdisziplinären Kooperation konnte sich das Institut für Kopf- und Halserkrankungen zu einem echten Center of Excellence etablieren.
In puncto Diagnostik kooperiert das Institut für Kopf- und Halserkrankungen eng mit dem Diagnosehaus 18.
Telefonische Anmeldung: Montag bis Freitag: 07:30 - 16:00 Uhr unter +43 1 404 22 – 2802 DW oder 2820 DW.
Ambulanzgebühr: € 193,00
Achtung: Als Privatambulanz ohne Direktverrechnung mit einem Sozialversicherungsträger haben Sie die Ambulanzgebühr selbst zu tragen. Eine etwaige Kostenrückerstattung ist daher vom Patienten bzw. der versicherten Person selbst mit dem Sozialversicherungsträger abzuklären.