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Die neue Sachwalterschaft – was ist zu beachten?

Juristischer Vortrag von Dr. Stephan Trautmann - 23. Oktober 2018

Dr. Stephan Trautmann – Rechtsanwalt

Mit 1. Juli 2018 ist die Sachwalterschaft sowie die neue Vorsorgevollmacht in Kraft getreten.
So unscheinbar dieses Gesetz medial Verbreitung gefunden hat, so wichtig ist es für jeden, der die Verantwortung über sich nicht dem Zufall überlassen möchte.

Ziel der neuen Regelung ist, laut Justizminister Dr. Brandstetter, betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung ein „Höchstmaß an Selbstbestimmung“ zu belassen. Betroffen vom neuen Gesetz sind rund 60.000 Personen, deren Angehörige bzw. deren Sachwalter. Im Rahmen dieses Vortrages werden Sie von kompetenter Seite wichtige Informationen zu diesem Gesetz erhalten.

Vortrag: Dr. Stephan Trautmann – Rechtsanwalt

Termin: Dienstag, 23. Oktober 2018, 15.00 – 16.00 Uhr oder Montag, 12. November 2018, 15.00 – 16.00 Uhr

Wo: Roter Salon im Evangelischen Krankenhaus